BGR Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe

Navigation ▼

Neuer BGR-Kurzbericht über Möglichkeiten der Prognose zukünftiger vulkanischer Aktivität in Deutschland, 17.10.2019

Vulkanausbrüche kann der Mensch weder verhindern noch beeinflussen. Würde ein Endlager für radioaktive Abfälle von einem Vulkanausbruch betroffen, könnte das katastrophale Folgen für die Menschen in der Umgebung haben. Daher sind gemäß Standortauswahlgesetz (StandAG) Standorte, an denen vulkanische Aktivität in der nächsten Million Jahre erwartet wird, für unterirdische Lagerung hochradioaktiver Abfälle ungeeignet.

Zudem hat die BGR Mitte 2019 einen Kurzbericht zum Ausschlusskriterium „Vulkanische Aktivität“ (gemäß StandAG) für die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) erstellt. Die Arbeiten erfolgten auf Basis der Zusammenarbeits-Vereinbarung zwischen BGE und BGR. Der Bericht beleuchtet existierende Vorschläge des „Arbeitskreises Auswahlverfahren Endlagerstandorte“ zur Eingrenzung von Gebieten mit zukünftigem Vulkanismus, Datengrundlagen und deren Unsicherheiten sowie Prognosemöglichkeiten.

Dargestellt ist der aktuelle Stand der Forschung zum Magmatismus in Mitteleuropa ab dem Tertiär (also vor 65 Millionen Jahren bis heute). Danach werden geologische, geophysikalische und petrologische Indikatoren, also Anzeiger für zukünftige vulkanische Aktivität aufgelistet und deren Bedeutung für Prognosen diskutiert. Darauf aufbauend wird ein Vorschlag für ein mögliches Vorgehen zur Entwicklung eines Index für die Erwartung zukünftiger vulkanischer Aktivität gemacht.

In dem Forschungsprojekt „Magmatismus“ bearbeitet die BGR diese Fragestellungen im Detail weiter.

Diese Seite:

Hinweis zum Einsatz von Cookies

Mit dem Klick auf "Erlauben" erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihren Aufenthalt auf der Seite anonymisiert aufzeichnen. Die Auswertungen enthalten keine personenbezogenen Daten und werden ausschließlich zur Analyse, Pflege und Verbesserung unseres Internetauftritts eingesetzt. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Zum Anfang der Seite ▲