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Logo DEKSOR - Deutsche Kontrollstelle EU-Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten

Logo der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR)

Pressemitteilung

Hannover, 30.11.2020

Konfliktminerale – Gesetz zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette gilt ab 2021
DEKSOR überprüft deutsche EU-Importeure

Mit Beginn des Jahres 2021 wird die EU-Verordnung 2017/821 „zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten“ wirksam. Die Verordnung zielt darauf ab, die Finanzierung von Konflikten und die Verletzungen von Menschenrechten bei Abbau, Weiterverarbeitung und Handel von Rohstoffen entlang der Lieferkette einzudämmen.

In Deutschland ist die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) als nationale Behörde für die Überwachung der EU-Bestimmungen zuständig. Für diese Aufgabe wurde in der BGR die „Deutsche Kontrollstelle EU-Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten“ (DEKSOR) eingerichtet, die ab dem Jahr 2022 auch Kontrollen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten durchführen wird. „Wir haben jetzt alle deutschen Importeure angeschrieben, die voraussichtlich von der Verordnung betroffen sein werden“, so Matthias Baier, Leiter der DEKSOR. Dies geschah auf Grundlage von Einfuhrdaten der Unternehmen, die der Kontrollstelle nach dem deutschen Durchführungsgesetz (§4 MinRohSorgG) durch den Zoll zur Verfügung gestellt werden.

Die Verpflichtungen der EU-Verordnung beruhen in weiten Teilen auf dem OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten. Dieser Leitfaden bietet Importeuren auch eine Anleitung zur Einhaltung der geforderten Pflichten. Genannt werden Maßnahmen, mit denen Risiken beim Rohstoffbezug erkannt und minimiert werden können.

Ziel der DEKSOR ist es, alle von der EU-Verordnung betroffenen deutschen Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten unterstützend zu begleiten. Weiterführende Informationen zur Umsetzung der EU-Verordnung sowie wichtige Links und Hilfestellungen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, gibt die DEKSOR auf ihrer Internetseite. Bereits jetzt können betroffene EU-Importeure der DEKSOR eine zuständige Stelle/Person für Informationen und Umsetzung der Sorgfaltspflichten benennen, um eine spätere Kommunikation mit ihrem Unternehmen zu erleichtern.

Weiterführende Informationen:
http://DEKSOR.de

Fachlicher Ansprechpartner:
Matthias Baier, Tel. 0511 643 2069, E-Mail: Matthias.Baier@bgr.de

Pressesprecher:

Andreas Beuge, Tel.: 0511 643 2069, Mobil: 0170 8569662
E-Mail: Andreas.Beuge@bgr.de, Internet: https://www.bgr.bund.de

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