BGR Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe

Versuche mit Bodensäulen und Nanomaterialien.

Nanomaterialien im Boden: BGR an Entwicklung neuer Prüfrichtlinie beteiligt, 27.09.2021

Zum Schutz von Mensch und Umwelt gelten für die Zulassung von synthetischen Nanomaterialien ebenso wie für alle übrigen Chemikalien einheitliche internationale Regelungen. Die notwendigen Richtlinien zur Chemikaliensicherheit stellt die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bereit. In Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt (UBA) sowie weiteren Institutionen aus Kanada und Europa, darunter auch der BGR, wurde jetzt die OECD-Guideline TG No. 312 entwickelt. Ziel der neuen Richtlinie ist es, weltweit einheitliche Überprüfungen zu ermöglichen, auf deren Grundlage Boden und Grundwasser vor Einträgen von Nanomaterialien geschützt werden können. Dazu wurde eine bestehende Richtlinie auf die besonderen Eigenschaften von Nanomaterialien angepasst. Um diese Anpassungen abzusichern, wurden vergleichende Untersuchungen an sieben verschiedenen Laboratorien durchgeführt. Die BGR war an den Versuchsreihen beteiligt und konnte hierfür ihre Erfahrungen aus zwei vorangegangenen Projekten zu Nanomaterialien, DENANA und UMSICHT, und den daraus entstandenen Publikationen einbringen. Die frei verfügbare OECD-Guideline TG No. 312 wird von Behörden, Wirtschaft und unabhängigen Laboren genutzt, die die Sicherheit von Chemikalien überprüfen.

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